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Bagatellschaden

 

Bis zu einer Schadenhöhe von 750 € dürfen aufgrund der gesetzlichen Schadenminderungspflicht keine Gutachten erstellt werden, der Geschädigte benötigt zur Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines qualifizierten Sachverständigen.

 

Ohne Besichtigung des entstandenen Schadens durch einen Sachverständigen kann unter Umständen ein eventueller Wertminderungsanspruch nicht nachgewiesen werden.

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